Elektronischer Steuerbescheid ab 2027

01.08.2026

Die elektronische Bereitstellung von Einkommensteuer-Bescheiden startet zum 01.01.2027 und ist bis dahin nur mit aktiver Einwilligung möglich.


Der digitale Bescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt die Papierform. Wer widerspricht, erhält weiterhin einen Papierbescheid. Wichtig sind regel­mäßige Postfach-Kontrollen für ELSTER-Nutzer, da die Fristen ab dem Bereitstellungszeitpunkt laufen. Die Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe („Digitaler Verwaltungsakt“, kurz: DIVA).

Ab 2027 gilt beim Steuerbescheid… 

… für unberatene Steuerpflichtige:

  • Abruf des elektronischen Steuerbescheids: Nach Bereitstellung im ELSTER-Postfach kann der PDF-Bescheid ausschließlich über „Mein ELSTER“ oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine einfache E-Mail-Benachrichtigung informiert über die Bereitstellung.).
  • Gleichwertigkeit mit Papier: Der digitale Steuerbescheid ist ebenso rechtsverbindlich wie der Papierbescheid. 
  • Automatische Umstellung: Bis 31.12.2026 ist für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 01.01.2027 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte ELSTER-Nutzende, die die Erklärung elektronisch übermitteln. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, wirkt für künftige Bescheide und erfolgt im ELSTER-Konto: „Formulare & Leistungen → Elektronische Bekanntgabe verwalten“

… für beratene Steuerpflichtige:

Im Übergangszeitraum (Kalenderjahr 2026) gilt für bevollmächtigte Steuerberater ein Sonder- und Wahlrecht, das durch das Mindeststeueranpassungsgesetz im Dezember 2025 festgelegt wurde. Die Umstellung auf den digitalen Standard ist für Kanzleien an bestehende Prozesse gekoppelt:

  • Mit Einwilligung: Besteht bereits in der Vergangenheit über das genutzte Kanzleiprogramm (z. B. DATEV, Addison oder direkt in ELSTER) eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe, bleibt diese im Jahr 2026 aktiv und die Bescheide kommen unverändert digital.
  • Ohne Einwilligung: Liegt für beratene Steuerpflichtige keine explizite Einwilligung zur digitalen Bereitstellung vor, übermittelt das Finanzamt den Bescheid im Jahr 2026 weiterhin zwingend in Papierform.

HINWEIS

Beratene Steuerpflichtige, die ihre Bescheide weiterhin unverändert in Papierform wünschen, sollten ihre Steuerberater darüber informieren, damit bereits jetzt die „dauerhafte postalische Bekanntgabe“ entsprechend hinterlegt werden kann.

meditaxa Redaktion