01.08.2026
Die elektronische Bereitstellung von Einkommensteuer-Bescheiden startet zum 01.01.2027 und ist bis dahin nur mit aktiver Einwilligung möglich.
Der digitale Bescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt die Papierform. Wer widerspricht,
erhält weiterhin einen Papierbescheid. Wichtig sind regelmäßige Postfach-Kontrollen für ELSTER-Nutzer, da die Fristen ab dem Bereitstellungszeitpunkt laufen. Die Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe („Digitaler Verwaltungsakt“, kurz: DIVA).
Ab 2027 gilt beim Steuerbescheid…
… für unberatene Steuerpflichtige:
… für beratene Steuerpflichtige:
Im Übergangszeitraum (Kalenderjahr 2026) gilt für bevollmächtigte Steuerberater ein Sonder- und Wahlrecht, das durch das Mindeststeueranpassungsgesetz im Dezember 2025 festgelegt wurde. Die Umstellung auf den digitalen Standard ist für Kanzleien an bestehende Prozesse gekoppelt:
HINWEIS
Beratene Steuerpflichtige, die ihre Bescheide weiterhin unverändert in Papierform wünschen, sollten ihre Steuerberater darüber informieren, damit bereits jetzt die „dauerhafte postalische Bekanntgabe“ entsprechend hinterlegt werden kann.
meditaxa Redaktion