Steuerbefreiung für Elektroautos um fünf Jahre verlängert

12.02.2026

Bisher war die zehnjährige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auf Erstzulassungen bis zum 31.12.2025 begrenzt.


Durch die aktuelle Gesetzesänderung gelten nun folgende Fristen:

  • Verlängerung der Zulassungsfrist: Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, profitieren weiterhin von der Steuerbefreiung. 
  • Dauer der Befreiung: Die Steuerfreiheit wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. 
  • Neues Enddatum: Die absolute Befristung der Förderung wurde vom Jahr 2030 auf den 31.12.2035 verschoben. 

Gültigkeit nur für reine Elektrofahrzeuge – wichtig für Verbraucher: Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride (PHEV) sind von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen und werden nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Auch nach Ablauf der Befreiungsphase bleiben Elektroautos steuerlich begünstigt: Die dann fällige Kraftfahrzeugsteuer reduziert sich dauerhaft um 50 Prozent. 

meditaxa Redaktion