Betrug im Namen der Berufsgenossenschaft

11.11.2025

Vorsicht bei "unbekannten" Rechnungen.


Vor Kurzem kursierten gefälschte Schreiben, die angeblich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen und zur sofortigen Zahlung angeblich verpflichtender „Präventionsmodule“ aufforderten. Doch weder die BGN oder die DGUV noch vergleichbare Behörden versenden Rechnungen für derartige „Präventionsmodule“. Solche Betrugsversuche wirken durch Amtssprache, Logos und vermeintliche Gesetzesbezüge täuschend echt. Ziel ist es, Empfänger unter Druck zu setzen und zu schnellen Zahlungen zu bewegen. Mit einfachen Methoden lässt sich der Betrug aber erkennen: 

  • Prüfen Sie die E-Mail-Adresse: Eine ungewöhnliche Domain nach dem @-Zeichen ist ein Warnsignal. 
  • Seien Sie misstrauisch bei Rechnungen ohne klaren Bezug zu bekannten Leistungen. 
  • Offizielle Stellen drohen nicht mit sofortigen Mahngebühren oder Fristen. 
  • Ausländische Konten oder „unbekannte“ IBAN sind verdächtig – zahlen Sie nicht. 

Zweifelhafte Anhänge (z. B. ZIP-Dateien) und Links sollten nicht geöffnet, QR-Codes nicht gescannt werden. Wer sich unsicher ist, sollte den Absender nicht über die im Schreiben angegebene Kontaktadresse prüfen, sondern offizielle Kontaktdaten selbst recherchieren. Wurde bereits gezahlt, ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam. Viele Behörden bieten mittlerweile spezielle Anlaufstellen für Betrugsmeldungen. Wichtig ist: Nicht einschüchtern lassen, genau hinsehen und bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen skeptisch bleiben. Wer prüft und nachfragt, schützt sich vor finanziellem Schaden. 

meditaxa Redaktion