01.02.2026
Entgelte sollen per Gesetz transparent werden, Hausärzte gelten im geplanten Primärarztsystem als erste Anlaufstelle für Patienten und das Ehrenamt wird gestärkt...
Wir haben für Sie einen Überblick erstellt.
PRAXIS
Steigender Orientierungswert
Der Orientierungswert für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Vergütung ist zum 01.01.2026 um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent (2025: 12,3934 Cent) gestiegen, was zu einer Erhöhung der Preise für EBM-Leistungen führt.
Neue Vorhaltepauschale für Hausärzte
Seit dem 01.01.2026 gibt es eine neue Vorhaltepauschale (GOP 03040) für Hausärzte: Die Grundpauschale wurde von 138 auf 128 Punkte abgesenkt, dafür wurden aber gestaffelte Zuschläge eingeführt, wenn Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen, u. a.: längere Sprechstunden, Hausbesuche, Ultraschall, Videosprechstunden, geriatrische sowie palliativmedizinische Versorgung – je mehr Kriterien, desto höher der Zuschlag (128 + 10 Punkte, bei zwei bis sieben erfüllten Kriterien und 128 + 30 Punkte, bei mindestens acht erfüllten Kriterien). Zusätzlich gibt es einen Abschlag von 40 %, wenn weniger als 10 Impfungen pro Quartal erbracht werden. Diese Neuregelung soll die hausärztliche Grundversorgung stärken, indem sie die Versorgungsbereitschaft honorieren soll, ohne zusätzliche Finanzmittel, aber mit mehr Leistungsorientierung. Zudem gibt es Ausnahmen für Schwerpunktpraxen, die den Punkte-Zuschlag auch ohne die Mindestanzahl der erfüllten Kriterien erhalten.
GOÄneu ab 2026?
Der mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgearbeitete Entwurf der GOÄneu liegt aktuell noch beim Bundesgesundheitsministerium. Mit einem Regelungsentwurf ist voraussichtlich erst Mitte 2026 zu rechnen.
Wir berichteten über die GOÄneu in der letzten Ausgabe: GOÄneu - ein Update
Geplantes Primärarztsystem
Das Primärarztsystem ist ein geplantes Reformkonzept, bei dem Haus- und Kinderärzte die erste Anlaufstelle für Patienten bei allen gesundheitlichen Problemen sind, bevor Fachärzte konsultiert werden (Ausnahmen: Ophthalmologie und Gynäkologie), um die Versorgung zu steuern, Über-, Unter- und Fehlversorgungen zu reduzieren und die Hausärzte zu stärken. Die Primärärzte koordinieren die Behandlung, stellen bei Bedarf eine Überweisung aus und legen einen Zeitkorridor für den Facharzttermin fest, was die Patientenversorgung effizienter gestalten soll. Ein Gesetzesentwurf sei Mitte des Jahres realistisch, so BMG-Staatssekretär Tino Sorge bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses im Bundestag (10/2025).
ARBEITSRECHT
Mindestlohn und Minijobs
Zum 01.01.2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro
gestiegen und wird im weiteren Schritt 2027 auf 14,60 Euro angehoben; er gilt nicht für Auszubildende – für sie gilt eine Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Entgeltgrenze für Minijobs beträgt 2026 monatlich 603 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze für Midijobs endet ab 2026 bei 2.000 Euro.
Entgelttransparenz-Richtlinie
Sie soll den Gender Pay Gap bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit schließen und gilt für alle privaten sowie öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Unternehmensgröße und regelt umfangreiche Pflichten für Arbeitgeber, individuelle Auskunftsrechte für Beschäftigte, eine Verlagerung der Beweislast sowie Sanktionen bei Verstößen. Verglichen werden künftig nicht nur gleiche, sondern auch gleichwertige Tätigkeiten. Bis zum 07.06.2026 müssen alle Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, ansonsten gilt sie direkt.
FINANZEN
Energie wird günstiger
Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, die zum 01.01.2026 greifen und die Energiekosten spürbar senken, u. a.:
Höhere Pendlerpauschale schafft mehr Gerechtigkeit
zwischen Stadt und Land
Die Entfernungspauschale wurde zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Wer weite Wege zur Arbeit hat, wird entlastet: im Jahr 2026 um insgesamt
ca. 1,1 Mrd. Euro und ab 2027 jährlich um insgesamt
ca. 1,9 Mrd. Euro. Zudem erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.
Aktivrente: Arbeiten im Alter soll attraktiver werden
Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu
2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende (Selbstständige und Beamte sind hiervon ausgeschlossen), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben (d. h. mit der Vollendung des 67. Lebensjahres einschließlich Übergangsregelungen). Die Aktivrente fördert alle, die beruflich aktiv bleiben wollen und tritt so dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen. Sie hilft dabei, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Stärkung des Ehrenamts durch höhere Pauschalen
Alle, die sich ehrenamtlich engagieren, werden steuerlich stärker entlastet: Zum 01.01.2026 wurde die Ehrenamtspauschale
von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von
3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben. Vereinen und Ehrenamtlichen soll mit der Anhebung der Einsatz für die Gesellschaft erleichtert und das Ehrenamt attraktiver gemacht werden.
meditaxa Redaktion