09.11.2025
Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften beschlossen.
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. Das Bundeskabinett hat am 16.07.2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung der IGV beschlossen, um der WHO und den Vertragsstaaten zu ermöglichen, künftig schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren. Dabei soll der Begriff der „pandemischen Notlage“ als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ eingeführt werden. „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ werden als feste Grundsätze der IGV mit aufgenommen. Für die Vertragsstaaten wird ein Gebot eingeführt, sich mit der WHO rechtzeitig abzustimmen, wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung der IGV