Reform der privaten Altersvorsorge

01.08.2026

Das im Mai 2026 final verabschiedete Altersvorsorge-Reformgesetz bringt renditestärkere Vorsorgeformen wie das neue Altersvorsorgedepot, ein vereinfachtes Fördersystem und die Einbeziehung von Selbstständigen.


Zum 01.01.2027 soll die private Altersvorsorge starten; Sparende können dann zwischen drei Produktkategorien mit unterschiedlichen Sicherheits- und Risikoprofilen wählen:

Produkt­varianteGarantie-NiveauRendite­chanceKapitalanlage
Altersvor­sorgedepot0 % (keine Garantie)Sehr hochETFs, Aktien­fonds, Anleihen
Teilgarantie-Produkt80 % Beitrags­garantieModerat bis hochHybrid (Fonds und Sicherungs­vermögen)
Vollgarantie-Produkt100 % Beitrags­garantieGeringKlassisches Sicherungs­vermögen

Um den Einstieg zu erleichtern, bieten Institute ein staatlich zertifiziertes Standarddepot Altersvorsorge an. Dieses ist digital abschließbar, kapitalmarktorientiert und unterliegt einem Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten.

Das vereinfachte Fördersystem wird von der Einkommensabhängigkeit entkoppelt und auf eine rein beitragsproportionale Zulage umgestellt: 
Grundzulage sichern: Der Staat zahlt für jeden selbst eingezahlten Euro eine Zulage.

  • Bis 360 € Jahresbeitrag: 50 Cent je gespartem Euro (max. 180 €). 
  • Von 361 bis 1.800 € Jahresbeitrag: 25 Cent je gespartem Euro (max. 360 €). 
  • Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag.

Mindestbeitrag beachten: Um überhaupt förderfähig zu sein, müssen Sie mindestens 120 Euro jährlich (10 Euro im Monat) selbst einzahlen.

Familienbonus nutzen: Für jedes Kind gibt es 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Die volle Kinderzulage fließt bereits ab einem Mindest-Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat. Berufseinsteiger-Bonus erhalten: Wer die geförderte Vorsorge vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 Euro extra.

Zudem entfällt der bisherige Zwang zur lebenslangen Leibrente in der Auszahlungsphase. Das angesparte Kapital kann flexibler entnommen werden. Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase bleibt aber bestehen. 
Bestehende Riester-Verträge haben vollständigen Bestandsschutz. Sie können unverändert mit der alten Förderlogik weiter bespart werden. Ab 2027 sind jedoch keine Neuabschlüsse nach altem Riester-Recht mehr möglich. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem ist jederzeit möglich, sollte aber wegen potenzieller Wechselkosten genau geprüft werden.

HINWEIS

Neben Arbeitnehmern sind ab 2027 erstmals alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden direkt förderberechtigt.

meditaxa Redaktion | Quelle: bundesfinanzministerium.de, deutsche-rentenversicherung.de