02.11.2026
Der Bundesrat befindet sich im finalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – was uns 2027 erwartet, ist teilweise noch ungewiss, was auf der Agenda steht, haben wir für Sie zusammengefasst.
Für das Jahr 2027 stehen in Deutschland weitreichende steuerliche, rechtliche und digitale Neuregelungen an. Den zentralen Rahmen bildet der Entwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Zum Redaktionsschluss befindet sich dieses im Gesetzgebungsverfahren; der Zeitplan gliedert sich wie folgt:
Da das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, kann es in den Ausschussberatungen noch zu Detailanpassungen kommen. Einen Ausblick haben wir dennoch für Sie vorbereitet:
Höherer Grundfreibetrag: Dieser soll von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen (für Verheiratete: 25.128 Euro). Für 2028 ist ein weiterer Anstieg auf 12.900 Euro vorgesehen.
Anpassung des Steuertarifs: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen (vorher 69.878 Euro).
Reichensteuer und neue Tarifstufe: Die 45-Prozent-Stufe soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro ist eine neue Tarifstufe mit 47 Prozent geplant.
Beschlossen – Kindergeld und Freibeträge: Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro pro Monat und Kind (272 Euro ab 2028). Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 7.128 Euro pro Jahr.
Rentenbesteuerung: Für den Jahrgang 2027 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 84,5 Prozent; der steuerfreie Anteil sinkt auf 15,5 Prozent.
Handwerkerbonus: Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) soll von 20 Prozent auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken. Zudem soll der jährliche Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert werden.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Werbungskosten ohne Nachweis steigen von 1.230 Euro auf 1.430 Euro.
Verteuerung von Minijobs: Die Steuerpauschale für Minijobber soll von 2 Prozent auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts steigen.
Sonn- und Feiertagszuschläge: Der maximal begünstigte Grundlohn für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde steigen; ab 25 Euro besteht die Sozialversicherungsfreiheit aber nur, wenn der Zuschlag in einem Tarifvertrag geregelt ist.
Beschlossen – E-Rechnungspflicht (B2B): Ab 2027 greifen strengere Übergangsregeln für den papier- bzw. bildhaften Rechnungsverkehr zwischen inländischen Unternehmen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
HINWEIS
Zum Gesetzgebungsverfahren: Die Neuerungen und Änderungen basieren auf dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf. Die endgültige Fassung hängt vom anschließenden parlamentarischen Verfahren in Bundestag und Bundesrat ab.
Neben den steuerlichen Änderungen stehen für 2027 wesentliche gesetzliche und rechtliche Neuregelungen in Deutschland und auf EU-Ebene an:
Höhere Zuzahlungen: Die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel steigen auf 7,50 bis 15 Euro (zuvor 5 bis 10 Euro); für Krankenhausaufenthalte auf 15 Euro/ Tag und Physiotherapie-Verordnungen auf 15 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten.
Kürzungen beim Zahnersatz: Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen sinkt pauschal um 10 Prozentpunkte.
Streichung alternativer Medizin: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Homöopathie und Anthroposophie nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung erstatten.
Höhere Hürde für PKV-Wechsel: Die Versicherungspflichtgrenze wird stark angehoben (+3.600 Euro zusätzlich zur regulären Lohnentwicklung), was den PKV-Wechsel für Angestellte erschwert.
Nach den Grundsatzurteilen des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts wird die Pflicht zur Zeiterfassung gesetzlich konkretisiert, hier die Übersicht:
Elektronische Pflicht: Alle Arbeitszeiten müssen elektronisch und datenschutzkonform aufgezeichnet werden.
Ausnahmen: Für sehr kleine Betriebe oder bestimmte Berufsgruppen sind erleichterte Regelungen vorgesehen.
Geldbußen: Bei Nichterfassung oder fehlerhafter Dokumentation drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Mehr Informationen zur Elektronischen Zeiterfassung finden Sie hier.
Die strengen Vorgaben der EU-Richtlinie greifen voraussichtlich Anfang 2027 national im Gesetz: Arbeitgeber müssen Bewerbern künftig vorab Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen mitteilen. Zudem ist die Frage nach dem aktuellen bzw. vorherigen Gehalt im Vorstellungsgespräch zu unterlassen und Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen werden unwirksam bzw. sind unzulässig. Bei Verdacht auf geschlechtsspezifische Gehaltsdiskriminierung müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sachliche, neutrale Gründe für Lohnunterschiede vorliegen.
Alle Details zum Entgelttransparenz finden Sie in Ausgabe 117/2026
Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Befristungen: Befristete Arbeitsverträge sollen künftig auch digital, z. B. per E-Mail, und ohne eigenhändige Unterschrift auf Papier gültig sein. Häufig von Schwarzarbeit betroffene Branchen (Gebäude- reinigung, Baugewerbe, o. ä.) sind davon ausgenommen, dort bleibt Papier Pflicht.
Die Bundesregierung plant zusammen mit der gematik (Agentur für Digitale Medizin) und basierend auf neuen Gesetzesinitiativen, wie dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), den nächsten großen Digitalisierungsschub. Das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA) sind bereits im Versorgungsalltag etabliert; 2027 stehen vor allem die Vollvernetzung weiterer Berufsgruppen, der Ausbau digitaler Verordnungen sowie neue Identifikationswege im Fokus.
Beschlossen – Telematikinfrastruktur (TI-Pflicht) für Heilmittelerbringer: Ab Oktober 2027 wird die Anbindung an die TI für Heilmittelerbringer, u. a. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, verpflichtend. Auch diese Berufsgruppen müssen dann medizinische Daten sicher und digital mit Praxen und Krankenhäusern austauschen können.
Start der elektronischen Heilmittelverordnung (eHMV): Gekoppelt an die TI-Anbindung soll 2027 die digitale Verordnung für Heilmittel, z. B. Rezepte für Krankengymnastik oder Massagen, an den Start gehen. Das klassische rosa oder blaue Papierrezept für die Physiotherapie wird schrittweise durch ein digitales Pendant ersetzt.
Gesundheits-ID statt physischer Gesundheitskarte (eGK): Ab 2027 soll die digitale Gesundheits-ID auf dem Smartphone die physische Plastik-Gesundheitskarte ersetzen. Versicherte weisen sich beim Praxisbesuch oder in der Apotheke dann digital per Krankenkassen-App aus, z. B. via PIN oder Biometrie.
Weiterentwicklung der ePA und des E-Rezepts:
Beschlossen – Start des europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): Auf administrativer und forschender Ebene wird 2027 die grenzüberschreitende Vernetzung innerhalb der EU greifbar. Über die Schnittstellen der ePA soll ein gesicherter, europaweiter Austausch von Behandlungsdaten möglich werden. Zudem wird das Forschungsdatenzentrum Gesundheit durch den optimierten, pseudonymisierten Datenfluss gestärkt.
Der Gesetzgeber hat einiges auf seiner Neujahrsliste – in der nächsten Ausgabe berichten wir, welche Punkte beschlossen wurden und was konkret im neuen Jahr auf Sie zukommt. meditaxa Redaktion