01.08.2026
Der Bundestag hat am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossen, das weitreichende Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsieht.
Versicherte müssen sich vor allem auf spürbare Mehrkosten und Leistungskürzungen einstellen, während gleichzeitig Einsparungen im ambulanten Bereich durchgesetzt werden. Ziel des Gesetzespakets ist es, das Defizit der GKV abzubauen und die Beiträge langfristig zu stabilisieren. Das Einspar- und Finanzierungsvolumen beträgt rund 18,8 bis 19 Mrd. Euro im Jahr 2027. Das sind die Kernpunkte im Überblick:
Höhere Kosten für Versicherte (ab 2027)
Streichung und Einschränkung von Leistungen
Belastungen für Gutverdiener und Beitragszahler
Einschränkung der Familienversicherung
Die beitragsfreie Familienversicherung wird eingeschränkt. Ausnahmen gelten insbesondere für:
Für andere Konstellationen ist ab 2028 ein Beitragszuschlag vorgesehen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Einsparungen bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern
Der größte Teil der Einsparungen erfolgt über Begrenzungen der Vergütung:
Mehr Bundesmittel
Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz zugunsten der Krankenkassen nochmals verändert:
meditaxa Redaktion | Quelle: bundesgesundheitsministerium.de