Digitalisierung im Gesundheitswesen

14.10.2024

E-Rezept jetzt auch für privat


Ab sofort können alle Apotheken in Deutschland auch elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von privat Versicherten annehmen und einlösen. War dieses Verfahren bislang ausschließlich gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten, wird der Zugang zu dieser digitalen Dienstleistung nun erweitert.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben die Einführung des E-Rezepts für privat Versicherte gemeinsam bekannt gegeben. Dieser Schritt ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, die mit der Einführung des E-Rezepts für gesetzlich Versicherte im Januar 2024 begann. Da privat Versicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, stehen ihnen zwei Wege offen, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen: entweder über die E-Rezept-App oder durch Vorlage eines in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcodes. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis mit Hilfe der Krankenversichertennummer des privat Versicherten ein E-Rezept erstellt hat.

Für privat Versicherte bedeutet die Einführung des E-Rezepts mehr Flexibilität und Komfort. Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikaments in der Apotheke erhalten sie einen Beleg zur Einreichung bei ihrer Krankenversicherung - entweder in Papierform oder digital über die E-Rezept-App. Diese Neuerung soll sowohl den Zugang zu Medikamenten als auch die Prozesse in Apotheken und Arztpraxen effizienter gestalten.

HINWEIS
Die Einführung des E-Rezepts für privat Versicherte stellt einen weiteren wichtigen Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems dar und verspricht, den Zugang zu medizinischer Versorgung für Millionen von Menschen zu verbessern.


Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Pressemitteilung v. 22.07.2024