14.10.2024
E-Rezept jetzt auch für privat
Ab sofort können alle Apotheken in Deutschland auch elektronische
Verordnungen (E-Rezepte) von privat Versicherten annehmen und einlösen.
War dieses Verfahren bislang ausschließlich gesetzlich
Krankenversicherten vorbehalten, wird der Zugang zu dieser digitalen
Dienstleistung nun erweitert.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben die Einführung des E-Rezepts für privat Versicherte gemeinsam bekannt gegeben. Dieser Schritt ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, die mit der Einführung des E-Rezepts für gesetzlich Versicherte im Januar 2024 begann. Da privat Versicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, stehen ihnen zwei Wege offen, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen: entweder über die E-Rezept-App oder durch Vorlage eines in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcodes. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis mit Hilfe der Krankenversichertennummer des privat Versicherten ein E-Rezept erstellt hat.
Für privat Versicherte bedeutet die Einführung des E-Rezepts mehr
Flexibilität und Komfort. Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen
Medikaments in der Apotheke erhalten sie einen Beleg zur Einreichung bei
ihrer Krankenversicherung - entweder in Papierform oder digital über
die E-Rezept-App. Diese Neuerung soll sowohl den Zugang zu Medikamenten
als auch die Prozesse in Apotheken und Arztpraxen effizienter gestalten.
HINWEIS
Die Einführung des E-Rezepts für privat Versicherte stellt einen
weiteren wichtigen Schritt in der Digitalisierung des deutschen
Gesundheitssystems dar und verspricht, den Zugang zu medizinischer
Versorgung für Millionen von Menschen zu verbessern.
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Pressemitteilung v. 22.07.2024