Und wer bekommt Trixi?!

24.08.2025

Das Umgangsrecht für Haustiere


Über das Umgangsrecht für einen Hund nach der Trennung wird zwar häufig geschmunzelt, dennoch landen einige Fälle vor Gericht. Auch bei der Fürsorge für die geliebten Vierbeiner lohnt es sich zu streiten. So musste das Landgericht (LG) Frankenthal entscheiden, dass nach einer Trennung auch ein Umgangsrecht für einen Hund bestehen kann. 

Zwei Männer stritten nach ihrer Trennung um den Hund, den sie während der Beziehung gemeinsam angeschafft hatten. Der Hund blieb bei einem der beiden, während der Ex-Partner um ein Umgangsrecht mit dem Tier bat – dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass das Wohl des Tieres nur durch einen festen Besitzer, i. S. eines Rudelführers, entsprechend gewährleistet werden könne. 

Das LG widersprach dieser Ansicht und entschied, dass der Hund als gemeinsames Eigentum zu betrachten sei. Beiden Miteigentümern steht somit ein Umgangsrecht zu. Das Gericht stützte sich hier auf das Prinzip der „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ – die Ex-Partner müssen eine einvernehmliche Lösung finden, um sich die Betreuung des Hundes aufzuteilen. In diesem speziellen Fall wurde ein Wechselmodell genehmigt, bei dem sich die Ex-Partner alle zwei Wochen um das Tier kümmern. 

Ähnlich wie bei Kindern steht in solchen Fällen das Wohl des Tieres im Mittelpunkt. Für Trennungspaare mit gemeinsam angeschafften Tieren bietet dieses Urteil eine Perspektive. Als Präzedenzfall kann er zur verstärkten Anerkennung eines Umgangsrechts für einen Hund oder andere Tiere in ähnlichen Streitigkeiten führen. Das Urteil stärkt zudem das Verständnis, dass ein Tier mehr ist als nur ein „Besitz“. 

meditaxa Redaktion | Quelle: LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023, Az. 2 S 149/22