Gesetzliche Unfallversicherung:

03.02.2025

Ist der Gang zum Auto während der Arbeitszeit versichert?


Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, wenn Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen, um etwas zu holen, das zwingend für die Fortsetzung der Arbeit benötigt wird. Wurde z. B. die Brille oder der Spindschlüssel im Auto vergessen, ist diese Besorgung im Falle eines Unfalls versichert, da hier ein betriebliches Interesse besteht. Auch der Weg zum Mittagessen während einer vollschichtigen beruflichen Tätigkeit ist laut Bundessozialgericht grundsätzlich versichert, da erst die Nahrungsaufnahme die Arbeitsfähigkeit für den Nachmittag sicherstellt. 

Das Holen von vergessenen Medikamenten hingegen fällt nicht unter den Versicherungsschutz – zumindest nicht, wenn die Einnahme der Medikamente nicht zwingend erforderlich für die Fortführung der Arbeit ist. So entschied das Landessozialgericht Berlin Brandenburg (Urteil vom 26.09.2024, Az. L 21 U 40/21) und bestätigte die Entscheidung der Berufsgenossenschaft, den Unfall einer Arbeitnehmerin nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen. Diese legte eine kurze Arbeitspause ein, um vergessene Medikamente aus ihrem Auto zu holen. Auf dem Rückweg brach sie sich das Handgelenk. Dass sie zuvor die Erlaubnis der Vorgesetzten eingeholt hatte, war unerheblich. Die Vorgesetzte hatte hier nicht ihr arbeitsvertragliches Weisungsrecht ausgeübt, sondern ihrer Mitarbeiterin gestattet, ihre Arbeit kurz zu unterbrechen, um einer privaten Besorgung nachzugehen. 

Bei Besorgungsgängen während der Arbeitszeit ist darauf zu achten, ob diese von betrieblichen Interesse sind oder privater Natur.

Quelle: meditaxa Redaktion