Bundesweiter Rollout der ePA

07.02.2025

Nach der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die elektronische Patientenakte (ePA) hat das BMG die vorgesehenen Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt.


Solange der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul noch nicht installiert haben. Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar über eine aktuelle Software zur Nutzung der ePA verfügen, der bundesweite Rollout ist nun für den 15. Februar geplant. Anderenfalls wäre Praxen das Honorar um ein Prozent gekürzt und TI-Pauschale abgesenkt worden. Eine Überprüfung der Technik in den Praxen soll nun voraussichtlich erst nach dem ersten Quartal 2025 stattfinden.


HINWEIS

Praxissoftware-Hersteller wurden von der Pflicht befreit, alle Praxen bis zum 15.01.2025 mit einem zertifizierten ePA-Modul auszustatten. Die Hersteller können ihre ePA-Module erst testen, bevor sie sie an alle Praxen ausliefern.


Die Pauschale für die Erstbefüllung einer ePA kann weiterhin abgerechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat die Abrechenbarkeit der 

  • GOP 01648 EBM – Erstbefüllung der Akte: 89 Punkte/11,03 €,
  • GOP 01647 EBM – weitere Befüllung: 15 Punkte/1,86 € und
  • GOP 01431 EBM – weitere Befüllung ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne Arzt-Patienten-Kontakt per Video: 3 Punkte/37 ct

bis Ende 2025 verlängert.

Die GOP 01648, 01647 und 01431 EBM sollen im laufenden Jahr auf Anpassungen überprüft werden.

Quelle: Mitteilung der KBV vom 28.11.2024; BA-Beschluss vom 04.12.2024