Einwurf-Einschreiben und Beweisanforderungen:

13.02.2025

Zugang einer Kündigung


Ein Einwurf-Einschreiben ist kein hinreichender Beweis des Zugangs, wenn keine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorliegt. In der Praxis der Vertragskündigung, insbesondere bei verhaltensbedingten Kündigungen, stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, den Zugang der Kündigungserklärung bei der gekündigten Person zu beweisen. Vor allem dann, wenn der Zugang streitig ist und Arbeitgeber auf den Versand per Einwurf-Einschreiben setzen.

Zugang einer Kündigungserklärung per Einwurf-Einschreiben

Wird eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben zugestellt, müssen Absender den Zugang der schriftlichen Erklärung bei den Empfängern beweisen. Das ist schwieriger als angenommen, denn die Kombination aus Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus der Deutschen Post AG reicht nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang zu erbringen. Der Einlieferungsbeleg bestätigt nur die maschinelle Verarbeitung – also den postalischen Versand – aber nicht den tatsächlichen Erhalt und Zugang bei Empfängern.

Beweisanforderungen und Anscheinsbeweis

Entscheidend ist die Beweisqualität: Während der Sendungsstatus nur eine automatisierte Information ist, weist die Reproduktion eines Auslieferungsbelegs eine höhere Beweiskraft auf, da hier die Unterschrift des Postzustellers als Informant vorliegt. Kann ein solcher Auslieferungsbeleg nicht mehr von der Post reproduziert werden, fällt dies in die Risikosphäre des Absenders (LAG BW, 12.12.2023 – 15 Sa 20/23).


HINWEIS

Arbeitgeber müssen die richtigen Beweise für den Zugang einer Kündigungserklärung sichern. Der Einwurf-Einschreiben-Prozess der Deutschen Post AG mit Sendungsstatus allein reicht nicht aus, um den Zugang bei Empfängern zweifelsfrei nachzuweisen. Nur durch die Reproduktion des Auslieferungsbelegs kann der Zugang rechtssicher belegt werden.


Sichere Alternativen zum Einwurf-Einschreiben

Die persönliche Übergabe der Kündigung ist die sicherste Methode, um den Zugang der Kündigung zu beweisen. Durch eine Empfangsunterschrift auf der Kündigung oder im Beisein eines neutralen Zeugen kann der Zugang eindeutig dokumentiert werden.

Die persönliche Zustellung durch neutrale Zeugen – einen Boten oder eine Botin – ist eine weitere Möglichkeit. Diese Zustellung kann persönlich bei den Empfängern stattfinden, oder als Einwurf in den Briefkasten. Der Vorgang muss in jedem Fall detailliert dokumentiert werden, damit notfalls eine Zeugenaussage vor Gericht möglich ist.

Einschreiben mit Rückschein: Empfänger müssen die Zustellung auf dem Rückschein quittieren, dieser dient damit als eindeutiger Nachweis für den Zugang der Kündigungserklärung. Allerdings können Empfänger die Annahme verweigern, was die Zustellung verzögern oder vereiteln kann. Wird der Empfänger nicht angetroffen, erhält er eine Benachrichtigung, die Sendung bei der Post abzuholen. Holt er sie nicht ab, gilt die Kündigung erst mit Ablauf der Abholfrist als zugestellt, was zu Verzögerungen führen kann.

meditaxa Redaktion | Quelle: drpa