01.02.2025
Zur Sicherung des Kindesunterhalts kann auch von einem selbstständigen Elternteil gefordert werden, in eine besser bezahlte Anstellung zu wechseln. Hier gibt es jedoch Ausnahmen.
Eltern sind gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Zur Sicherung des Kindesunterhalts kann auch von einem selbstständigen Elternteil gefordert werden, in eine besser bezahlte Anstellung zu wechseln. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied, z. B. wenn die Selbstständigkeit dafür sorgt, dass sich dieser Elternteil gut und flexibel um die Kinder kümmern kann:
Die Eltern zweier minderjähriger Kinder trennten sich im August 2021. Die Kinder blieben bei der Mutter, die mit ihnen in eine Mietwohnung zog. Der Vater blieb in einer Immobilie, deren Eigentümer er war. Die Mutter bezog Berufsunfähigkeitsrente und arbeitete zudem stundenweise selbstständig. Strittig war hier der Unterhaltsanspruch der Mutter, den der Vater nicht zahlen wollte, da sie in Vollzeit hätte arbeiten gehen können. Den Unterhalt für die Kinder zahlte der Vater anstandslos.
Das OLG entschied zugunsten der Mutter – zwar könne der Vater als Unterhaltsschuldner verlangen, die Selbstständigkeit wegen einer besser bezahlten, abhängigen Beschäftigung aufzugeben, aber hier stehen die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund: Diesen wird die Mutter mit der Flexibilität der Selbstständigkeit in einem Rahmen gerecht, der in einem Angestelltenverhältnis so nicht gegeben ist.
HINWEIS
Schlussendlich geht es immer um das Kindeswohl. Kann man diesem im Rahmen der Selbstständigkeit oder stundenweisen freien Tätigkeit besser gerecht werden, kann nicht verlangt werden, dass man diese aufgibt. Eine berufliche Veränderung kann aber verlangt werden, wenn diese förderlich für das
Kindeswohl ist.
meditaxa Redaktion | Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 04.07.2024 – 4 UF 35/24