05.02.2025
Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums gingen 2023 fast 10 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern (FA) ein.
Im Jahr zuvor waren es nur knapp 3 Mio.; Grund dafür sind insbesondere die Einsprüche in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich auch in den Einkommensteuerbescheid Fehler zugunsten des FA einschleichen. Dagegen können Steuerzahler innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen. Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen im Laufe des vergangenen Jahres waren rund 69 % erfolgreich. Das heißt: Über 2,5 Mio. Steuerbescheide mussten die FA im Einspruchsverfahren richtigstellen und zugunsten der Steuerzahler ändern. Bei Erhalt des Einkommensteuerbescheids sollte daher überprüft werden, ob Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen korrekt vom FA erfasst wurden. Gleiches gilt für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, Jobkosten, Spenden, Krankheitskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch sind Zahlendreher in der Einkommensteuererklärung vorab zu prüfen. Sofern bei aberkannten Kosten gerade bei einem obersten Gericht in ähnlichen Sachverhalten gestritten wird, sollte unter Hinweis auf das anhängige Musterverfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen beantragt werden. Geht der Prozess zugunsten der Steuerzahler aus, lässt sich davon im eigenen Fall profitieren.
Einspruchsverfahren sind für Steuerzahler kostenlos. Wichtig ist aber, die Einspruchsfrist nicht zu verpassen: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen FA eingehen.
meditaxa Redaktion | Quelle: Bundesfinanzministerium