13.02.2025
Referentenentwurf liegt vor
Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie des Innern und für Heimat haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG) vorgelegt. Das BeschDG soll für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis durch Arbeitgeber gelten und den Rahmen für einen modernen Beschäftigtendatenschutz schaffen.
§ 16 BeschDG regelt und begrenzt die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen sowie psychologischen Eignungstests und -untersuchungen in der Bewerbungsphase. Arbeitgeber erhalten laut Gesetz nur Auskunft über die gesundheitliche Eignung von Bewerbern im Sinne von „geeignet“ oder „nicht geeignet“, wenn das untersuchende Personal – Ärzte und Berufspsychologen – einer beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegt. Bewerber erhalten auf ihr Verlangen Auskunft über den Inhalt des Test- oder Untersuchungsergebnisses.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 08.10.2024