eRezept: Mit der Pflicht kommen Sanktionen

12.02.2024


Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) kommen zur Pflicht der Praxen, elektronische Verordnungen auszustellen, Sanktionen hinzu: Vertragsärzte müssen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen. Andernfalls wird die Vergütung um 1 Prozent gekürzt. Die Sanktionen sollen ab April 2024 gelten. Abschläge bei der TI-Pauschale drohen bereits seit dem 01. Januar, wenn Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht eingespielt haben. meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de

HINWEIS

Die KBV hat ihr Informationsangebot und in  einem Starterpaket für Praxen neben einem Infoblatt mit den wesentlichen Punkten auf einen Blick auch Informationen aufgeführt, was zu tun ist, wenn die Technik nicht funktioniert, das eRezept nicht  abrufbar ist oder Arzneimittel nicht lieferbar sind:

Probleme mit dem eRezept

Serie zum elektronischen Rezept


Ein häufig genanntes Problem vieler Praxen ist, dass Patienten nicht oder nur schlecht über das eRezept informiert sind. Die KBV bietet dafür eine Patienteninformation in verschiedenen Sprachversionen an, die Praxen selbst ausdrucken und aushändigen können:

Patienteninformation: Elektronisches Rezept (Deutsch) (Stand: 21.12.2023, PDF, 56 KB)

Patienteninformation: Elektronisches Rezept (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch) (Stand: 21.12.2023, PDF, 169 KB)