Neue EBM-Leistungen für digitale Gesundheitsanwendungen

02.02.2024


Für zwei digitale Gesundheitsanwendungen bei Adipositas und bei Kniescheibenerkrankungen wurden zum 01. Oktober 2023 neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen. Zum einen für die App „Oviva Direkt für Adipositas“ (GOP 01475 für die ärztliche Verlaufskontrolle und Auswertung, einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig, 64 Pkt. – rund 7,35 Euro) und zum anderen für die Webanwendung „Mawendo“ (GOP 01476; für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten dieser DiGA, ab Vollendung des 12. Lebensjahres einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig, 64 Pkt. – 7,35 Euro). Die beiden Anwendungen wurden dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen.
Die Erstverordnung digitaler Gesundheitsanwendungen ist seit dem 01.01.2023 Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie sonstiger GOP des EBM, sofern diese im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Die neuen GOP sind Zusatzpauschalen, um die erforderlichen ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit einer dauerhaften DiGA zu vergüten.

Quelle: BA-Beschluss vom 13.10.2023