Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 30.09.2023 ein Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen veröffentlicht, das Maßnahmen für die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung, den Arznei- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie den Bereich der Digitalisierung enthält:
- Ärzte sollen künftig eine vertragsärztliche Zulassung elektronisch beantragen können. Der elektronische Unterlagenversand in Verfahren vor den Zulassungs- und Berufungsausschüssen soll vereinfacht werden.
- Die Teilnahme an Sitzungen des Beschwerdeausschusses soll künftig auch per Videokonferenz möglich sein.
- Der Zeitraum, in dem die genehmigungsfreie ärztliche Vertretung möglich ist, soll verlängert werden.
- Für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Arznei- und Heilmittel sollen, ebenso wie bei der Beantragung von Abrechnungsprüfungen, zur Vermeidung unnötiger Prüfungen und Verfahren, die Bagatellgrenzen erhöht werden.
- Die Ausschlussfrist für die Festsetzung von Beratungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungen soll von vier auf zwei Jahre verkürzt werden.
Zudem strebt das BMG eine vollständige Digitalisierung vertragsärztlicher Überweisungen an. Deren Übermittlung soll zukünftig in der TI erfolgen. Verordnungsformulare, die nicht in der Vordruckvereinbarung des BMV-Ä vorgesehen sind, sollen reduziert werden.
Quelle: Eckpunktepapier des BMG, Empfehlungen nach § 220 Absatz 4 SGB V