NäPa nach neuem Pflegeberufegesetz

04.11.2023

Seit September 2023 gelten die Regularien für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) auch für medizinische Fachkräfte, die nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet worden sind. Die KVen können demnach auch eine Zulassung als NäPa erteilen, wenn die generalisierte Pflegeausbildung durchlaufen wurde.


Die Anerkennung als NäPa ist Voraussetzung für die Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen und Zuschläge. Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die zuvor getrennt geregelten  Ausbildungen in der Gesundheits- und Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengefasst. Dabei absolvieren alle Auszubildenden zunächst zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Wenn sie im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben sie den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“.
Die vor dem 31. Dezember 2019 nach dem alten Pflegeberufe­gesetz begonnenen Ausbildungen können bis zum 31. Dezem­ber 2024 nach „altem Recht“ abgeschlossen werden.

meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de