09.05.2023
Der Bundestag hat am 16.03.2023 das Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Gesetze verabschiedet. Beschlossen wurden damit unter anderem die Entbudgetierung des Versorgungsbereichs der Kinder- und Jugendmedizin, die extra-budgetäre Vergütung bestimmter Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Änderungen bei den Regeln zur Blutspende. Kinder- und Jugendärzte erhalten damit seit 01. April 2023 nahezu alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet.
Allerdings sieht das Gesetz keine extrabudgetäre Vergütung für die Pädiatrie vor, sondern führt ein Verfahren ein, wonach die Krankenkassen Nachzahlungen leisten müssen, wenn die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht. Der Bewertungsausschuss wurde beauftragt, bis zum 31. Mai 2023 Vorgaben für ein Verfahren festzulegen, mit dem der auf die Kinder- und Jugendmediziner entfallende Anteil an der MGV bestimmt wird. Für die erstmalige Festlegung rückwirkend zum 01. April 2023 ist das Honorarvolumen zugrunde zu legen, das für die Leistungen im zweiten Quartal 2022 ausgezahlt worden ist. Bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden künftig außerhalb der MGV zu festen Preisen vergütet.
Quelle: Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze; Drucksache 115/23