06. Feb 2022
Zum 01.01.2022 sollte das E-Rezept in allen Vertragsarztpraxen zum Einsatz gekommen sein – die Einführung stößt allerdings auf Hindernisse: Die KBV hatte im November über die Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 für das eRezept beschlossen. Bereits im Dezember teilte die gematik mit, die bundesweite Testphase für das eRezept werde nochmals verlängert, nannte aber kein konkretes Enddatum.
Begründet wurde diese Verlängerung damit, dass die bislang gesammelten Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI) nicht ausreichen.
Arztpraxen verwenden während der Übergangsfrist, außerhalb der kontrollierten Testphase, wie bisher das Muster 16-Formular, den sogenannten „rosa Zettel“.
meditaxa Redaktion
Foto:© jannoon028 / Freepik