Stand: 01.05.2022
Der gemeinsame Podcast von Doctolib, eines der führenden E-Health-Unternehmen in Europa, und Arzt & Wirtschaft, Deutschlands erstes Wirtschaftsportal für Heilberufler, liefert regelmäßig Expertengespräche rund um die Themen Wirtschaftlichkeit, Praxisorganisation und Digitalisierung.
Der Podcast ist auf allen gängigen Podcastplattformen wie
zu finden. Quelle: arzt-wirtschaft.de, Foto: © Blue Planet Studio / AdobeStock
Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Arztpraxen, sofern sie unter 100 Beschäftigte, einen Vorjahresumsatz von maximal 20 Millionen Euro, eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland haben und förderfähig nach der Deminimis-Verordnung sind, können bei ihrer Digitalisierung Unterstützung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten.
Das Förderprogramm „go-digital“ wurde bis 2024 verlängert und das BMWK stellt Fördermittel i. H. v. 72 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm besteht aus mehreren Modulen, die sich allesamt mit Digitalisierung beschäftigen – von ersten Schritten bis hin zu kompletten Digitalisierungsstrategien – und autorisierten Beratungsunternehmen, die mit ihrer Expertise unterstützen. Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung gibt es hier: www.innovation-beratung-foerderung.de
meditaxa Redaktion
Bei Verurteilungen wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe können im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig auch generalpräventive Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. Daher ist eine Straferhöhung zum Zweck der Abschreckung zulässig.
Verletzungen der Schweigepflicht nach § 203 StGB sind regelmäßig aus § 34 StGB gerechtfertigt, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Apotheke Anhaltspunkte für eine Impfpassfälschung erkennen und ihre Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden weitergeben.
Quelle: AG Landstuhl, Urteil vom 25.01.2022 – 2 Cs 4106 Js 15848/21
Heilmittelpraxisinhaber, wie u. a. Physio- und Ergotherapeuten, können die Hygienepauschale nur noch bis zum
30. Juni 2022 berechnen. Das geht aus der Änderung zur Hygienepauschaleverordnung hervor, die am 28.03.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Damit fällt die Verlängerung der Hygienepauschale um knapp drei Monate kürzer aus als zunächst durch den Referentenentwurf vorgesehen. meditaxa Redaktion
Der G-BA hat die Möglichkeit für Ärzte, Krankschreibungen bei leichten Atemwegsinfekten telefonisch vorzunehmen, bis zum 31.05.2022 verlängert. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich persönlich vom Zustand des Patienten durch eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. meditaxa Redaktion
Eine KV darf für die Einreichung der vertragsärztlichen Quartalsabrechnungen Fristen vorgeben und die Überschreitung solcher Fristen auch sanktionieren.
Die Erklärung zur Quartalsabrechnung (Abrechnungs-Sammelerklärung) ist wesentlicher Teil der einzureichenden Abrechnungsunterlagen. Ihre Abgabe ist eine eigenständige Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes auf Vergütung der von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen. Den fristgemäßen Zugang der Erklärung bei der KV hat die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt nachzuweisen.
Quelle: LSG Hessen, Urteil vom 16.02.2022 – L 4 KA 59/19
Was bisher als Corona-Sonderlösung galt, wird zum regulären telemedizinischen Angebot: Das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen soll von anderen Krankenhäusern bei der Behandlung intensivpflichtiger Patienten mit COVID-19 genutzt werden können. Mit Hilfe von Audio-Videoübertragungen sind dann gemeinsame Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung möglich. Mit seinem Beschluss vom 18.03.2022 zur Ergänzung der Zentrums-Regelungen präzisierte der G-BA auch die Mindeststandards, die von Zentren generell bei telemedizinischen Leistungen erfüllt werden müssen. Um diese Umstellung zu gestalten, führt der G-BA finanzielle Zuschläge für die telemedizinische Beratung von Coronapatienten ein. Als Voraussetzung für die Finanzierung gelten neue Qualitätsstandards, die auf Erfahrungen aus verschiedenen telemedizinischen Projekten basieren.
meditaxa Redaktion, Foto: © Rostislav Sedlacek / AdobeStock
Ich habe meine Praxis verkauft und möchte den halben Steuersatz in Anspruch nehmen – ist eine selbstständige Tätigkeit danach möglich?Die Aufnahme einer anderen selbstständigen Tätigkeit mit einer steuerlichen Begünstigung durch den halben Steuersatz nach der Praxisaufgabe ist natürlich möglich. Vortrags- oder Gutachtertätigkeiten sowie eine Anstellung beim neuen Praxisinhaber bieten dafür eine gute Option. Behandeln Sie jedoch alte Patienten aus Ihrer „aktiven“ Praxiszeit auf eigenen Namen weiter, müssen Sie aufpassen, denn: die Tätigkeit ist steuerlich unproblematisch, wenn die darauf entfallenden Umsätze weniger als zehn Prozent der durchschnittlichen Einnahmen der vorangegangenen drei Jahre ausmachen. Der Steuervorteil kann allerdings entfallen, allein durch die Hinzugewinnung eines einzigen Patienten, wenn dadurch die angesprochene Grenze von zehn Prozent überschritten wird.
In jedem Fall sollte die geplante Weiterarbeit mit Ihrem Steuerberater durchgesprochen werden, um Fehler – und den möglichen Verlust des Steuervorteils – zu vermeiden.
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